Jederzeit können Sie in die Lage kommen, dass andere für Sie entscheiden müssen. Wenn
Sie möglichst selbst bestimmt vorsorgen möchten, dann kommen u. a. folgende Möglichkeiten in Betracht.
Jeder kann unerwartet durch einen Unfall,
eine Krankheit oder altersbedingt in eine Situation geraten, in der man seine
Wünsche nicht mehr äußern oder Entscheidungen nicht mehr allein treffen kann.
Wenn man für diese Fälle vorsorgen möchte, sollte man entsprechende Vollmachten bzw.
Verfügungen rechtzeitig aufsetzen: die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung oder
die Patientenverfügung.
Diese Regelungen sind zu Lebzeiten wichtig. Für Dinge, die nach dem Tod gelten sollen,
muss ein Testament verfasst werden.
Die Vorsorgevollmacht:
Durch Unfall, Krankheit oder im Alter kann jeder in eine Situation geraten, in der Entscheidungen über gesundheitliche und finanzielle Belange nicht mehr selbst
getroffen werden können. Über eine Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der Erledigung dieser Angelegenheiten beauftragen.
Die Betreuungsverfügung:
Wenn Sie keine Möglichkeit sehen, eine Person zu bevollmächtigen, haben Sie mit der Betreuungsverfügung die Gelegenheit,richtungweisende Wünsche
für eine mögliche rechtliche Betreuung zu äußern. Diese werden dann vom Gericht und
von einem eingesetzten Betreuer berücksichtigt.
Die Patientenverfügung:
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie
nicht mehr entscheidungsfähig sind. Sie äußern sich damit im Voraus dazu, welchen medizinischen Maßnahmen Sie im Falle bestimmter Krankheitsverläufe zustimmen bzw. welche
Sie ablehnen.
Da bei diesen Vorsorgemöglichkeiten wichtige Punkte zu beachten sind, sollten Sie sich umfangreich beraten lassen.
Weitere informationen unter
betreuungsrecht.hamburg.de
|