Die Grundsätze unserer Betreuungsarbeit

Ein wesentlicher Grundsatz unserer hauptamtlichen Betreuerarbeit besteht darin, jeden Menschen in seiner Einzigartigkeit, unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit zu achten und seine Freiheitsrechte zu respektieren.

Die Tätigkeitsfelder unserer hauptamtlichen Mitarbeiter liegen in der Betreuung von Menschen mit schweren, insbesondere psychischen Erkrankungen und komplexen Problemlagen. Diese erfordern eine besondere Kompetenz, die unsere hauptamtlichen Mitarbeiter vorhalten. Durch unterstützende Handlungen verfolgt der Verein das Ziel, die Selbständigkeit und Eigenverantwortung der betreuten Menschen zu fördern. Die im Betreuungsrecht gegebene Möglichkeit, Maßnahmen gegen den Willen des Betroffenen zu treffen, wird nur dann und nur in dem Umfang ausgeübt, in welchem dies unabweisbar erforderlich ist.

Die Einhaltung fester Regularien und ein regelmäßiger fachlicher Austausch der Mitarbeiter untereinander sowie mit anderen sozialen Einrichtungen und Diensten stellen die Beachtung dieser Grundsätze bei jeder Betreuung sicher.

VEREINSBETREUUNG