Ein wesentlicher Grundsatz unserer hauptamtlichen
Betreuerarbeit besteht darin, jeden Menschen in seiner Einzigartigkeit,
unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit zu achten und seine
Freiheitsrechte zu respektieren.
Die Tätigkeitsfelder unserer hauptamtlichen Mitarbeiter liegen in der
Betreuung von Menschen mit schweren, insbesondere psychischen
Erkrankungen und komplexen Problemlagen. Diese erfordern eine besondere
Kompetenz, die unsere hauptamtlichen Mitarbeiter vorhalten.
Durch unterstützende Handlungen verfolgt der Verein das Ziel, die
Selbständigkeit und Eigenverantwortung der betreuten Menschen zu
fördern. Die im Betreuungsrecht gegebene Möglichkeit, Maßnahmen gegen
den Willen des Betroffenen zu treffen, wird nur dann und nur in dem
Umfang ausgeübt, in welchem dies unabweisbar erforderlich ist.
Die Einhaltung fester Regularien und ein regelmäßiger fachlicher
Austausch der Mitarbeiter untereinander sowie mit anderen sozialen
Einrichtungen und Diensten stellen die Beachtung dieser Grundsätze bei
jeder Betreuung sicher.